Verfassungsrichter fordern mehr Engagement beim Klimaschutz

von | 12 / 08 / 2020 | Infocenter

In einer epochalen Entscheidung kassiert das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Klimaschutzgesetz, weil es „die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ nicht genügend schützt. Diese hat auch große Auswirkungen auf den Wohnungsbau.

Die Bundesregierung darf den Klimaschutz jetzt nicht mehr auf Übermorgen verschieben. Bislang hatte die CDU/SPD-Koalition für die Bekämpfung des Klimawandels lediglich Ziele formuliert, doch um konkrete Umsetzungsmaßnahmen wie diese insbesondere ab dem Jahr 2030 erreicht werden sollten, drückte sie sich.

Mehrere Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace, Fridays for future, der BUND und die Deutsche Umwelthilfe und Einzelpersonen klagten gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Zugelassen wurden als Kläger allerdings nur aber nur reale Personen, unter anderem Luisa Neubauer, die bekannteste Aktivistin von Fridays for Future in Deutschland, Jugendliche von der Nordseeinsel Pellworm, aber auch 15 Personen aus Bangladesch und Nepal.

Ihre Verfassungsbeschwerden begründeten sie vor allem damit, dass der Staat keine ausreichenden Regelungen zur Reduzierung der Treibhausgase, insbesondere von CO2 (Kohlendioxid) unternommen habe, um die Erderwärmung bei 1,5 Grad Celsius zu stoppen. Mit dem verabschiedeten Klimaschutzgesetz könne das „der Temperaturschwele von 1,5 Grad entsprechende CO2 -Restbudget nicht eingehalten werden“. Dadurch seien, so die Kläger, ihr „Grundrecht auf eine menschenwürdige Zukunft“ das „Grundrecht auf das ökologische Existenzminimum“ verletzt. Zudem seien hinsichtlich künftiger Emissionsminderungspflichten für die Zeit nach 2030 allgemein ihre Freiheitsrechte beschnitten.

Der erste Senat des BVerfG folgte weitgehend den Argumenten der Beschwerdeführer. Aus dem Grundgesetz – vor allem aus dem Staatsziel Umweltschutz in Artikel 20a – ergebe sich auch eine Pflicht zum Klimaschutz. Der Staat dürfe der Erderwärmung eben nicht einfach zusehen und sei zu einer Klimaneutralität verpflichtet.

Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des BVerfG, brachte es in seiner Urteilsbegründung deutlich auf den Punkt. Es dürfe nicht „einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweiser milder Reduktionslast große Teile des CO2 -Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen“ würde. Wenn jetzt zu wenig getan werde, bestehe die Gefahr, dass die junge Generation ab 2030 ganz unverhältnismäßig belastet wird. Harbarth saß bis 2018 für die CDU im Bundestag war, zuletzt als stellvertretender CDU/CSU-Fraktionschef.

Hier geht es zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

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